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ÖRTLICHES BETÄUBUNGSMITTEL
Ein örtliches Betäubungsmittel wirkt lediglich auf die die Nervenzelle, indem es die Zellmembran (= biologischer Strukturen mit abschließender, begrenzender oder trennender Funktion) stabilisiert und damit die Depolarisation (= Verminderung oder Aufhebung der Spannung an der Trennschicht) erschwert bzw. verhindert und somit u.a. die Weiterleitung eines Schmerz reizes unterdrückt. Ein örtliches Betäubungsmittel
wird hpts.
zur
Schmerz ausschaltung bei
Operationen und zur
Schmerztherapie eingesetzt, mißbräuchliche Anwendungen sind nicht bekannt,
ergeben auch keinen Sinn. Ein örtliches Betäubungsmittel
kann auch einen außer Takt geratenen
Herzrhythmus wieder normalisieren (Lidocain). Nach ihrer chemischen Struktur werden 2 Klassen von örtl ichen Betäubungsmitteln unterschieden:
Zur Schmerztherapie werden heute vorwiegend lang wirkende örtl iche Betäubungsmittel vom Amid-Typ (Bupivacain, Ropivacain, Etidocain) verwendet. Die Wirkzeit beträgt grob 3-6 Stunden. Mittellang wirksame Substanzen (z. B. Mepivacain, Lidocain) werden eher zu diagnostischen Nervenblockaden eingesetzt, wenn eine motorische (= die Muskel tätigkeit betreffende) Störung zeitlich eingeschränkt bleiben soll. Die Wirkzeit beträgt ca. 45-90 Minuten. Das kurz wirkende (ca. 10-20 Min) Procain vom Estertyp weist zwar eine höhere Allergierate auf (Aldrete et al. 1970), die toxische Wirkung ist aber gegenüber den lang wirkenden Substanzen deutlich geringer. Die höhere Toxizität von z. B. Bupivacain wird jedoch dadurch relativiert, daß die anästhetische Potenz erheblich über der des Procains liegt, weshalb zur Erreichung einer vergleichbaren Blockadewirkung eine deutlich geringere Dosis notwendig ist. Die lang wirkenden Lokalan ästhetika entfalten eine höhere vasodilatatorische (= blutgefäßerweiternde) Aktivität, die besonders in der Schmerztherapie erwünscht ist, weil sie die Durchblutung fördert. Im praktischen Gebrauch wird man sich auf je ein mittellang- und lang wirkendes Standardmedikament beschränken und jeweils eine Alternative bei Unverträglichkeit oder Tachyphylaxie (= allmählicher Wirkungsverlust) bereithalten. Wir benutzen als lang wirkendes Standardmedikament Bupivacain bis 0,5% (in Ausnahmefällen 0,75%) ohne Zusätze, alternativ bei Tachyphylaxie oder Allergie Etidocain bis 1%, das eine etwas stärkere motorische (= die Muskeltätigkeit betreffende) Blockadereaktion aufweist. Als mittellang wirkendes örtliches Betäubungsmittel verwenden wir hauptsächlich Mepivacain, seltener Lidocain oder Prilocain. Folgende Lokalan ästhetika stehen zur Verfügung (die Lösungen sind ggf. zur Injektion in 0,9% NaCl zu verdünnen):
Mittlerweile gibt es ein sog. Schmerzpflaster, das mit einem Lokalanäs thetikum getränkt ist Das postkartengroße, selbstklebende Hydrogelpflaster (Versatis®) enthält Lidocain und wird auf die schmerzende Stelle geklebt. Bis zu drei Pflaster dürfen gleichzeitig appliziert werden, auch das Zuschneiden auf eine passende Größe ist möglich. In den USA ist das Pflaster bereits seit 1999 auf dem Markt, nach europäischen Zulassungsstudien nun auch in Deutschland, und zwar mit der Indikation neuropathische Schmerzen nach Herpes zoster (Postzosterische Neuralgie, Post-Zoster-Neuralgie). Die Wirkung der
Lokalan ästhetika hängt
hauptsächlich von der Konzentration ab. Ein örtliches Betäubungsmittel wird je nach gewünschter
Wirkung dosiert. In der Regionalanästhesie, z.B. zur Operation im Bereich des
Armes, werden die Lokalan
ästhetika so dosiert, daß auch die Muskeln erschlaffen.
In der Regel wird dazu z.B. Carbostesin 0,5 (0,75)% verwendet. Zur Behandlung von (nicht schmerzhaften)
Durchblutungsstörungen reichen zur Blockade der vegetativen
(= das unwillkürliche Nervensystem betreffenden)
B- und C-Nervenfasern 0,05-0,1% z.B. Bupivacain aus. Daß ein örtliches Betäubungsmittel auch entzündungshemmend wirkt, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier. Weitere Informationen zur Wirkungsweise der
therapeutischen Lokalanästhesie
finden Sie Wir stehen mit keiner pharmazeutischen Firma in vertraglicher Beziehung, auch gibt es keinerlei Gründe für Gefälligkeiten (weil z.B. ein Arzneimittel früher gegen Entgelt klinisch geprüft wurde). Die Nennung von Präparaten, die mit ® gekennzeichnet sind, erfolgt also nicht in Werbeabsicht, sondern weil selbst bei Ärzten oft der Handelsname bekannter als der jeweilige Wirkstoff ist. Daß auch noch andere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, ergibt sich aus dem Zusatz "z.B.". Sollte sich eine Firma benachteiligt fühlen, weil ihr Mittel nicht erwähnt wird, so fügen wir dieses auf Wunsch gerne ein, E-Mail reicht aus! Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einemMittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
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